Ab dem 13.1.2022 tritt in NRW eine erneut geänderte Coronaschutzverordnung in Kraft. Diese bringt auch für unsere Sportangebote Neuerungen mit sich. Wichtigste Änderung: Für Sportangebote in Innenräumen gilt weiterhin “2G+”. Wer allerdings bereits eine wirksame Booster-Impfung hat, braucht keinen Testnachweis mehr vorzulegen. Wer noch nicht geboostert ist, benötigt also weiterhin zusätzlich zum Impfzertifikat einen negativen Testnachweis. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) bzw. 48 Stunden (PCR-Test) sein.
Unverändert gilt für Sport im Außenbereich gilt weiterhin “2G”.
Die Übungsleiter sind angewiesen, entsprechend vor Zutritt zum Übungsraum bzw Turnhalle zu kontrollieren. Die Regeln im einzelnen findet Ihr hier:
Wir freuen uns, das mit dem Entfall der Testpflicht für geboosterte die Teilnahme an unseren Indoor-Angeboten erleichtert wird und hoffen sehr, dass alle TuS-Mitglieder weiterhin unsere Angebote in Anspruch nehmen. Bitte wendet Euch an uns, wenn Ihr Fragen habt.