Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung

Fußball 1. Herren

Mit Erlass vom 12. Oktober 2020 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zusätzliche Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens (eine Erweiterung der Corona SchVO) angeordnet.

In einer Mail vom 16.10.2020 informierte der Fußball-Verband-Niederrhein die Vereine über folgende Anordnung:

Anordnung einer Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auf den Sportplätzen auch am Sitz- oder Stehplatz.

Es gilt daher ab sofort eine Maskenpflicht für alle Zuschauer, Trainer, Betreuer und Spieler auf der Ersatzbank bei den Spielen unserer Jugend- und Seniorenmannschaften.

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